Terms of service

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

Für den Verkauf von Medizinprodukten · Ausschließlich für gewerbliche Kunden (§ 14 BGB) · Stand: 09. März 2026

Wichtig — reines B2B-Angebot: Wir beliefern ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Verkauf an private Endverbraucher (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.

§ 1 Anwendungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen SurgicMate – Steffen Wittig (im Folgenden „wir" oder „uns") und Ärzten, medizinischen Einrichtungen sowie sonstigen Unternehmern, die im medizinischen Bereich tätig sind (im Folgenden „Besteller").

1.2 Wir beliefern ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Kliniken, Heilpraktiker, Apotheker und andere in der Gesundheitsbranche tätige Fachkräfte. Ein Verkauf an private Endverbraucher (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.

1.3 Unsere Produkte sind ausschließlich für den professionellen Einsatz im medizinischen Bereich bestimmt und nicht für private, nicht‑gewerbliche Zwecke geeignet. Sie unterliegen, soweit einschlägig, den Anforderungen der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR), der Verordnung (EU) 2017/746 über In‑vitro‑Diagnostika (IVDR) sowie des Medizinprodukterecht‑Durchführungsgesetzes (MPDG). Der Besteller ist verpflichtet, vor Einsatz sicherzustellen, dass die Produkte für den vorgesehenen medizinischen Zweck geeignet, ordnungsgemäß zugelassen und im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen eingesetzt werden.

1.4 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsabschluss

2.1 Bestellungen können schriftlich, per E‑Mail oder über unseren Online‑Shop aufgegeben werden. Ein Vertrag kommt zustande durch unsere schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder durch die Lieferung der Ware.

2.2 Der Besteller hat im Rahmen der Bestellung nachzuweisen, dass er die für den Erwerb und Einsatz bestimmter Medizinprodukte gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt (z. B. behördliche Zulassungen, Fachkundenachweis, Praxis‑ oder Klinikbetrieb).

2.3 Bei Bestellungen von Produkten, die nach MDR, IVDR oder MPDG einer besonderen Überwachung, Registrierung oder Genehmigungspflicht unterliegen, behalten wir uns das Recht vor, Bestellungen abzulehnen oder nur eingeschränkt auszuführen, falls die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt werden oder dies für uns nicht hinreichend nachweisbar ist.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Unsere Preise verstehen sich ab Werk (Ex Works), zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie etwaiger sonstiger Steuern oder Gebühren, die gesetzlich vorgeschrieben sind.

3.2 Sofern nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung beim Besteller ohne Abzug fällig und zahlbar.

3.3 Nach Ablauf der Zahlungsfrist gemäß Ziffer 3.2 gerät der Besteller gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB ohne weitere Mahnung in Verzug. Im Verzugsfall sind wir berechtigt,

  • Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen,
  • eine Verzugspauschale von 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen,
  • weiteren nachgewiesenen Verzugsschaden gemäß § 280 Abs. 1, 2 BGB geltend zu machen.

Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

3.4 Aufrechnungen des Bestellers mit eigenen Forderungen sind nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, wenn die Ansprüche des Bestellers auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 4 Lieferung und Lieferbedingungen

4.1 Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Angaben zu Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, diese wurden ausdrücklich als verbindlich vereinbart.

4.2 Wir behalten uns das Recht auf zumutbare Teillieferungen vor, sofern der Rest der Lieferung innerhalb der vereinbarten oder angemessen verlängerten Lieferfrist erfolgt.

4.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Frachtführer, Spediteur oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Besteller über. Dies gilt auch bei Teillieferungen.

4.4 Bei Lieferverzögerungen infolge höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Pandemie‑Folgen, Streik, behördliche Anordnungen) oder aufgrund unvorhergesehener, von uns nicht zu vertretender Ereignisse verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Wir werden den Besteller über derartige Umstände und die voraussichtliche Verlängerung unverzüglich informieren. Wird eine Lieferung aufgrund solcher Umstände dauerhaft unmöglich oder für uns unzumutbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; etwaige vom Besteller bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet.

§ 5 Regulatorische Anforderungen und Verantwortlichkeiten

5.1 Der Besteller bestätigt, dass die von uns gelieferten Medizinprodukte im Einklang mit den Bestimmungen der MDR, IVDR und des MPDG verwendet werden und den jeweils einschlägigen gesetzlichen Anforderungen unterliegen.

5.2 Der Besteller ist dafür verantwortlich, dass er alle für den Einsatz der Produkte notwendigen behördlichen Genehmigungen, Zulassungen und Qualifikationen eingeholt hat und die Produkte nur an qualifiziertes Fachpersonal weitergibt.

5.3 Der Besteller stellt sicher, dass alle Produkte vor der Anwendung sorgfältig geprüft, sachgemäß gelagert und entsprechend der Gebrauchsanweisung des Herstellers eingesetzt werden. Insbesondere ist er dafür verantwortlich, dass die Produkte nicht für private oder nicht‑medizinische Zwecke verwendet werden.

5.4 Sofern der Besteller Medizinprodukte weiterverkauft oder weitergibt, ist er verpflichtet, sicherzustellen, dass die Anforderungen der MDR, IVDR, des MPDG sowie etwaiger weiterer anwendbarer Gesetze und Verordnungen eingehalten werden.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

6.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.

6.2 Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungsbetrages (inkl. Umsatzsteuer) ab. Wir nehmen diese Abtretung an.

6.3 Der Besteller bleibt zum Einzug der abgetretenen Forderungen berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Einziehungsbefugnis zu widerrufen.

6.4 Der Besteller ist verpflichtet, uns unverzüglich über Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen zu informieren, insbesondere über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstige gerichtliche Verfügungen, und die zur Abwehr erforderlichen Unterlagen zu übermitteln.

§ 7 Haftung und Gewährleistung

7.1 Die Gewährleistung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht in diesen Bedingungen ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.

7.2 Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und uns innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich oder in Textform auf offensichtliche Mängel hinzuweisen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt eine fristgerechte Anzeige, gelten die Waren als genehmigt, soweit es sich nicht um versteckte Mängel handelt.

7.3 Unsere Haftung für Schäden, die keine Personenschäden sind, wird bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern keine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

7.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt und wird durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt.

7.5 Der Besteller trägt die Verantwortung für die korrekte, sichere und bestimmungsgemäße Anwendung der gelieferten Medizinprodukte. Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, unsachgemäße Lagerung oder Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisungen entstehen, schließen eine Haftung unsererseits aus, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt.

7.6 Die Haftung für Personenschäden, die durch fehlerhafte Produkte verursacht werden, richtet sich nach den zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und der einschlägigen Medizinprodukte‑Gesetzgebung und ist nicht ausgeschlossen.

§ 8 Medizinprodukte-Rückverfolgbarkeit und Berichterstattungspflicht

8.1 Der Besteller ist verpflichtet, die Rückverfolgbarkeit von Medizinprodukten gemäß MDR, IVDR und MPDG sicherzustellen. Dies umfasst insbesondere die Aufzeichnung von Chargennummern, Seriennummern, UDI‑Kennungen oder anderen Identifikationsmerkmalen der Produkte sowie die Zuordnung zu Patienten, Behandlungsfällen oder Einrichtungen, soweit rechtlich erforderlich.

8.2 Der Besteller ist verpflichtet, Vorkommnisse oder schwerwiegende Zwischenfälle, die im Zusammenhang mit unseren Produkten auftreten und eine Gefahr für Patienten, Anwender oder Dritte darstellen können, unverzüglich an die zuständigen Behörden zu melden und uns ebenfalls in Textform zu informieren, damit gegebenenfalls Sicherheitskorrekturmaßnahmen ergriffen werden können.

§ 9 Datenschutz und Patientendaten

9.1 Im Rahmen der Geschäftsbeziehung verarbeiten wir personenbezogene Daten der Ansprechpartner beim Besteller ausschließlich gemäß den Bestimmungen der Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten sind in unserer Datenschutzerklärung geregelt.

9.2 Der Besteller ist dafür verantwortlich, dass beim Einsatz unserer Produkte alle datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Gesundheits‑ und Patientendaten, eingehalten werden. Dies umfasst auch die Pflicht zur vertraulichen Behandlung, angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherung sowie zur sicheren Speicherung und Löschung sensibler Daten.

9.3 Sollten durch den Einsatz unserer Produkte Datenverluste oder Datenschutzverletzungen entstehen, die auf eine unsachgemäße Nutzung, unzureichende Sicherungsmaßnahmen oder Verstöße gegen datenschutzrechtliche Pflichten durch den Besteller zurückzuführen sind, schließen wir eine Haftung hierfür aus, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt.

§ 10 Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht

10.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz Bad Herrenalb, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

10.2 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlicher Gerichtsstand Bad Herrenalb. Zuständiges Gericht ist das Amtsgericht Calw für Streitigkeiten bis 5.000 € sowie das Landgericht Karlsruhe für Streitigkeiten mit höherem Streitwert. Dies gilt insbesondere gegenüber Bestellern, die Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtliches Sondervermögen sind (§ 38 ZPO).

10.3 Gegenüber Bestellern, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, aber keine Kaufleute im Sinne des HGB sind (insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker), vereinbaren die Parteien ausdrücklich Bad Herrenalb als Gerichtsstand für alle beiderseitigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung. Zuständiges Gericht ist entsprechend dem Streitwert das Amtsgericht Calw oder das Landgericht Karlsruhe.

10.4 Wir sind darüber hinaus berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

10.5 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts (CISG), es sei denn, in speziellen Fällen wird ausdrücklich die Anwendung des UN‑Kaufrechts vereinbart.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken in diesen Bedingungen.

SurgicMate – Steffen Wittig
Lindenweg 22 · 76332 Bad Herrenalb
Tel.: +49 7083 9330073 · info@surgicmate.com · surgicmate.com
USt‑IdNr.: DE368057381 · EORI‑Nr.: DE810256472588463
Stand: 09. März 2026

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